Youtube selbst könnte das aufschlüsseln, von wo aus der Clip angesehen wurde, doch weshalb sollte YT der Gema entgegen spielen?
Der Betreiber einer Webseite haftet für deren Inhalt, egal wie viel Klauseln er in seinem "Vertrag" mit dem User hat. Die Klauseln helfen nur weiter, um als Betreiber das Geld von User wieder zurück zu holen, falls dieser überhaupt ermittelbar ist. Desweiteren stellt sich doch die Frage, wie "einbinden" definiert ist. Ist der Link im <a href="...">-Tag schon ein "einbinden"? Manch einer von der GEMA würde dies sicherlich bejahen.
@Larnak: Deine Behauptung, es würde sich nichts ändern, ist so nicht korrekt. Bezogen auf die GEMA-Filter auf Youtube: YT filtert zwar nach Standort, aber es kann passieren (und passiert öfters) dass du in Frankfurt das Video ansehen kannst und in Nürnberg nicht, da es dort angeblich wegen GEMA, Urheberrecht, etc... gesperrt ist. Meines Wissens nach ist diese GEMA Filterei auf YT nur eine Art Spot seitens YT gegen die GEMA.
Aber mal was anderes: LG Köln hat kürzlich entschieden, dass ein Quellenhinweis zu Bildern künftig direkt auf dem Bild sein muss, wenn es verlinkt/eingebettet wird... das ist eine ähnliche Diskussion und trifft auch nur die Betreiber der Webseite.