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W-O-D

Team AnnoZone

  • "W-O-D" started this thread

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1

Tuesday, July 3rd 2012, 9:29pm

Urteil zu Gebrauchtsoftware - wie geht Ubi damit nun um ?

Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ist eine weitreichende Entscheidung gefallen, was den Verkauf von gebrauchter Software anbelangt.
Laut dem Urteil ist es nun grundsätzlich erlaubt gebrauchte Software, egal ob auf CD/DVD oder Digital/Download weiterzuverkaufen.

Quellen:
- Spiegel online
- Pressestelle des EU-Gerichtshofs Pdf-File

Raymond XX

Schatzjäger

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2

Wednesday, July 4th 2012, 7:19am

Ich denke, das Ubi sich ersteinmal nicht Bewegt. Es stand in dem Artikel nicht, ob das Urteil denn schon Rechtskräftig ist.
  Anno 1503 / AddOn; Anno 1701 KE; Anno 1404 / Add On; =) Anno 2070 KE / Anno 2205 KE :hauwech: Anno 1800 mit SP 1-4 :whistling:

Amelie

Schatzjäger

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3

Wednesday, July 4th 2012, 9:47am

Der BGH muß das Urteil noch bestätigen - es wird damit gerechnet das er es auch tut.

JustBob

Insel-Eroberer

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4

Wednesday, July 4th 2012, 7:15pm

Mal schauen ob sich bei Ubi dann auch was ändert.
*Skepsis unterdrück*
  "I find television very educational. Everytime someone switches it on, I go into another room and read a good book." Groucho Marx, 1890-1977

Larnak

Schatzjäger

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5

Wednesday, July 4th 2012, 7:19pm

Ubi ändert schon, nur in die andere Richtung :D
http://www.gamersglobal.de/news/55415/ub…apfen-von-steam

FelixA

Insel-Eroberer

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6

Wednesday, July 4th 2012, 8:30pm

vieleicht wollen die Demonstrieren, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, und solange die Kunden als Geldquelle anzapfen.
  Die Weiten des Universums sind so unergründlich wie der menschliche Verstand!
_____________________________
Felix
ANNO 2071 M.A.UG.-Chefprogrammierer

Larnak

Schatzjäger

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7

Wednesday, July 4th 2012, 9:22pm

Wohl nicht. Es wird eher vermutet, dass viele Software-Hersteller, die bisher noch keine Accountbindung hatten, sie jetzt einführen werden. Warum? Weil der EUGH zwar erlaubt, die Software zu verkaufen, der BGH aber vor einiger Zeit bereits festgestellt hat, dass Accountbindung ebenfalls rechtmäßig ist. Nach Juristen-Meinung kann beides parallel "gültig" sein.
Ich darf also schon meine Software weiterverkaufen. Nützt bei Accountbindung aber nichts, weil sie noch an meinen Account gebunden ist.

This post has been edited 1 times, last edit by "Larnak" (Jul 4th 2012, 9:23pm)


Raymond XX

Schatzjäger

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8

Wednesday, July 4th 2012, 10:55pm

Wenn man nur ein spiel an diesen Account gebunden hat, dann gehts ja noch. Man könnte seine Daten soweit wie möglich herrausnehmen. Ich denke, das dieses möglich ist, probiert hab ich das natürlich noch nicht. Dann könnte man diesen einen Account ja problemlos mit abgeben. Andernfalls, wenn man mehr als nur ein Spiel über einen Account zu laufen hat, dann gibts nur eines: Deinstallieren und einmotten, bis zum St. Nimmerleinstag :)
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JustBob

Insel-Eroberer

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9

Wednesday, July 4th 2012, 11:48pm

Quoted

Wenn man nur ein spiel an diesen Account gebunden hat, dann gehts ja noch. Man könnte seine Daten soweit wie möglich herrausnehmen. Ich denke, das dieses möglich ist, probiert hab ich das natürlich noch nicht. Dann könnte man diesen einen Account ja problemlos mit abgeben.

Stimmt prinzipiell, aber das Weitergeben/Verkaufen eines Accounts dürfte nicht erwünscht sein.
  "I find television very educational. Everytime someone switches it on, I go into another room and read a good book." Groucho Marx, 1890-1977

Admiral Drake

Schatzjäger

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10

Thursday, July 5th 2012, 8:44am

Ich habe auch mal ein paar Kommentare zu dem Urteil gelesen - die wichtigste Anmerkung ist m.E., dass das Gericht zwar das grundsätzliche Recht auf Weitergabe bestätigt hat, die Unternehmen aber nicht verpflichtet, diese Weitergabe technisch auch möglich zu machen - also erstmal das alte Lied: Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine andere.
  Nur wer nichts tut, macht auch keine Fehler. Nicht meckern, sondern anpacken !

This post has been edited 1 times, last edit by "Admiral Drake" (Jul 5th 2012, 8:44am)