Guten morgn
Leider kann ich mir deine Datenbank unter Linux nicht mehr ansehen,
aber das mit dem Design schaffst du, 100%!
Wenn du nicht weiterkommst kannst du mich ja immer noch fragen...
Nur vorab schonmal: Ich bin eine absolute Niete in Gimp, Inkscape kann ich (naja),
immer noch besser als Gimp. Ich kann 3D-Modelle liefern. (durchschnittsmodelle)
Im Projekt geht auch nur, Kleinkram, wegen den UV-Maps, die funzen bei mir einfach nicht so,
wie es sein soll.
Zu dem Projekt:
Ubisoft hatte dir die Rechte an den Bildern, oder an beidem Text und Bildern gegeben?
zweites ist unwahrscheinlich aber ich frage nochmal nach:
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/inde…iId=150&level=2
Hier steht:
Ein Datenbankwerk ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind (§ 4 Abs. 2 UrhG). Das ist z.B. eine größere Linksammlung. Unter größer hat das Landgericht Köln eine Linksammlung von 170 Links anerkannt und entschieden, dass es sich dabei um eine urheberrechtliche Datenbank handelt. Vom Urhebergesetz geschützt ist nicht das gesammelte Material, sondern die individuelle Auswahl oder Anordnung des Materials. Das bedeutet, dass jeder einzelne Links aus Eurer Linksammlung in seine eigene übernehmen kann. Nicht korrekt ist es aber, wenn jemand anderes Eure gesamte Linksammlung oder wesentliche Teile davon übernimmt. Schwierig ist herauszufinden, was wesentliche Teile sind. Bei solchen Fragen hilft es mir, wenn ich mir das urheberrechtliche Werk als Mosaik vorstelle. Wenn sich aus den kleinen Teilen schon ein Teilbild ergibt, dann besteht der Schutz. Bei der Linksammlung bedeutet das, wenn jemand etwa Eure Links zu einem Thema oder Teilthema für sich übernimmt, dann ist Euer Urheberrecht verletzt und das müsst Ihr nicht hinnehmen.
Darüber hinaus gewährt das Urheberrecht dem Datenbankhersteller, dies ist derjenige, der die Datenbank auf seine Kosten selbst oder durch Dritte hergestellt hat ein Leistungsschutzrecht. Voraussetzung ist, dass Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der Daten eine wesentliche Investition erfordert hat.
Bei Computerprogrammen ist die Frage des Urheberschutzes einfach. Sozusagen jedes Computerprogramm ist urheberrechtlich geschützt, so dass in Zweifelsfällen stets von der Schutzfähigkeit ausgegangen werden kann. Nach § 69a Abs. 3 UrhG ist ein Computerprogramm geschützt, wenn eigenhändig programmiert wurde.
Ist die Idee auch geschützt ?
Nein!
Den Urheberschutz genießt immer nur die konkrete Erscheinungsform des Werks. Bloße Ideen oder Vorstellungen eines Werks sind nicht geschützt. Habe ich die Idee eine Kunstplastik aus Altmetall herzustellen, kann ich das niemandem verbieten. Jeder darf eine Kunstplastik aus Altmetall zusammenschweißen. Geschützt ist nur die konkrete Plastik, die ich geschaffen habe. Schwierig ist die Abgrenzung zwischen bloßer Idee und konkreter Ausführung etwa dann, wenn ich die zu fertigende Plastik anfange detailliert zu beschreiben.
Also anders gesagt: Ich darf ohne zu fragen, eine Textdatenbank erstellen,
Sie muss halt nur eine andere Reihenfolge haben als deine
(wenn du es verbieten würdest) oder jegliche andere Datenbanken es haben.
Dann fange ich mal an eine QT-Anwendung zu schreiben.
Selbst ohne Urheberrecht wäre es egal, Ubisoft ist Anno 1602 bestimmt längst egal,
und ich will ja kein Geld damit machen. Solange ich keine Bilder reinstelle, ist es egal.
Ich traue mich nur nicht, ihnen zu mailen, sonst wärs bestimmt einfacher...
(Ich weiß, ich bin ein Angsthase, ich möchte es aber mit Open Source (freiem Quelltext) machen,
dass würden die bestimmt nicht mit Bildern erlauben...)
Ach wisst ihr was, wie lautet die E-Mail vom Ubisoft Support (Frage an dich Schwiizer),
ich möchte zwar immer noch eine rein Textbasierte Datenbank machen,
aber mit Erlaubnis fühle ich mich doch wohler.
Übrigens werde ich dann kein Konkurent, ich würde dir immer noch helfen,
nach dem Motto fair play, bin ja kein Monster.