Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ist eine weitreichende Entscheidung gefallen, was den Verkauf von gebrauchter Software anbelangt.
This post has been edited 1 times, last edit by "Larnak" (Jul 4th 2012, 9:23pm)
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Wenn man nur ein spiel an diesen Account gebunden hat, dann gehts ja noch. Man könnte seine Daten soweit wie möglich herrausnehmen. Ich denke, das dieses möglich ist, probiert hab ich das natürlich noch nicht. Dann könnte man diesen einen Account ja problemlos mit abgeben.
This post has been edited 1 times, last edit by "Admiral Drake" (Jul 5th 2012, 8:44am)
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Original von Larnak
Wohl nicht. Es wird eher vermutet, dass viele Software-Hersteller, die bisher noch keine Accountbindung hatten, sie jetzt einführen werden. Warum? Weil der EUGH zwar erlaubt, die Software zu verkaufen, der BGH aber vor einiger Zeit bereits festgestellt hat, dass Accountbindung ebenfalls rechtmäßig ist. Nach Juristen-Meinung kann beides parallel "gültig" sein.
Ich darf also schon meine Software weiterverkaufen. Nützt bei Accountbindung aber nichts, weil sie noch an meinen Account gebunden ist.